Laut ÖNORM B 3418 zu berechnen.
Voraussetzung
Das Profil ist an jeder Sicke oben und seitlich zu befestigen. Die Abstände sind vom Verleger je nach Schneelast laut ÖNORM B3418 zu berechnen. Die Befstigung erfolgt mit folgenden Schrauben:
Der Verleger haftet gegenüber seinen Kunden nur für Schäden, die durch nicht ausreichende Dimensionierung oder nicht fachgerechter Verlegung entstanden sind. Für herabfallende Dachlawinen, welche nie ausgeschlossen werden können, haftet grundsätzlich aber der Gebäudeeigentümer. Wenn eine Kunde aus verschiedenen Gründen weniger Schneehalteprofile wünscht, als die für die Dachfläche vorgesehene Menge, soll dies im Auftrag vermerkt werden. Auch das Aufstellen von Hinweistafeln kann die Haftung nicht verhindern. Deshalb ist es empfehlenswert, bei Dachaufbauten oder vor Eingangstüren etc. zusätzliche Schneehaltevorrichtungen anzubringen. Weiters sind örtliche Gegebenheiten, z.B. Schneeverwehungen oder Glasflächen und Solarelemente zu prüfen und durch zusätzliche Schneehaltevorrichtungen zu verstärken.